Seitenbereiche
Inhalt

Steuernews für Ärzte

Geschäftsmodell bestätigt

Das Ärztebewertungsportal Jameda bietet Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, ihr Profil über kostenpflichtige Pakete mit Fotos und weiteren Funktionen aufzuwerten. Zwei Zahnärzte hatten hiergegen geklagt. Sie wollten nicht mehr gelistet sein und hatten konkret 24 Merkmale des kostenpflichtigen Premium-Paketes beanstandet.

Keine Gleichbehandlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage abgewiesen (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Eine unzulässige Benachteiligung von Ärztinnen und Ärzten, die keine kostenpflichtigen Premium-Profile buchen wollen, von jenen, die nur im Basisprofil aufscheinen, sah das Gericht im vorliegenden Fall nicht. Schließlich gebe es keinen generellen Anspruch auf Gleichbehandlung zwischen Zahlern und Nichtzahlern, so der BGH. Ärztinnen und Ärzte müssen grundsätzlich wegen des öffentlichen Interesses im Sinne der freien Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit hinnehmen, dass sie in solchen Portalen gelistet sind.

Stand: 26. November 2021

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Über uns: Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen. Wir sind Ihre Steuerberater an der Weinstraße mit Sitz in Neustadt und Mannheim. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WANGLER und Partner Steuerberater | vereidigter Buchprüfer | Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.